DZHW-Wissenschaftler Prof. Dr. Eisentraut: Vortrag zur Wissenschaftsfreiheit an der Universität Hamburg jetzt als Video verfügbar
11.3.2026
Ein von Prof. Dr. Eisentraut im Oktober 2025 an der Universität Hamburg gehaltener Vortrag mit dem Titel „Die Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG: Schutzdimensionen und ihre Grenzen“ ist seit Kurzem online verfügbar. Der Vortrag fand im Rahmen der Ringvorlesung „Wissenschaftsfreiheit: Internationale Hochschulen zwischen Erkenntnis und Agenda“ statt, die von Prof. Dr. Christoph Dartmann, Prof. Dr. Kristin Merle und Prof. Dr. Anja Tippner organisiert wird und sich mit aktuellen Herausforderungen und internationalen Perspektiven der Wissenschaftsfreiheit befasst.
Hannover, Hamburg 11.03.2026. In seinem Beitrag gab Prof. Dr. Eisentraut eine Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Vortrag beleuchtete zunächst die Schutzdimensionen dieses Grundrechts und erläuterte, welche Formen wissenschaftlicher Tätigkeit – von der Themenwahl über Forschungsmethoden bis zur Veröffentlichung von Ergebnissen – unter den Schutz der Verfassung fallen. Zugleich ging Prof. Eisentraut darauf ein, wovor das Grundrecht Wissenschaftler*innen schützt und welche institutionellen Rahmenbedingungen das Grundrecht verlangt, damit wissenschaftliche Arbeit frei und unabhängig erfolgen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Grenzen der Wissenschaftsfreiheit. Prof. Eisentraut zeigte auf, dass das Grundrecht zwar einen besonders starken Schutz genießt, jedoch nicht schrankenlos gilt. Zur Illustration griff der Vortrag eine Reihe aktuell intensiv diskutierter Fragen auf. Dazu zählen etwa Debatten um Genderver- und -gebote in wissenschaftlichen Kontexten, sogenannte Zivil- bzw. Zivilschutzklauseln, Fragen der öffentlichen Wissenschaftsfinanzierung sowie die Resilienz des Wissenschaftssystems gegenüber politischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Einflussnahmen. Auch Themen wie der Schutz wissenschaftlicher Diskursräume, der Umgang mit Kontroversen im akademischen Umfeld, Phänomene der sogenannten Cancel Culture sowie Formen von Wissenschaftsfeindlichkeit wurden grundrechtlich eingeordnet und in ihren möglichen Auswirkungen auf die Freiheit von Forschung und Lehre diskutiert.
Im Verlauf des Vortrags wurde deutlich, dass die Wissenschaftsfreiheit eine zentrale Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft hat. Freie Forschung und offene wissenschaftliche Debatten bilden eine wesentliche Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt, informierte politische Ent-scheidungen und eine kritische Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund betonte Prof. Eisentraut, dass eine demokratische Gesellschaft auf eine unabhängige und frei arbeitende Wissenschaft angewiesen ist.
Der Vortrag steht zugleich im Kontext eines laufenden Forschungsprojekts: Im Projekt Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG) entsteht derzeit der erste Open-Access-Kommentar zum Grundgesetz. Ziel des Projekts ist es, einen wissenschaftlich fundierten und zugleich frei zugänglichen Kommentar zu den Bestimmungen des Grundgesetzes bereitzustellen. Prof. Eisentraut verantwortet in diesem Rahmen u.a. die Kommentierung des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit. Die Veröffentlichung dieser Kommentierung ist für Mai 2026 vorgesehen.
Hier geht es zum Video: https://lecture2go.uni-hamburg.de/l2go/-/get/v/72407
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