Aufhebung des Kooperationsverbots vorerst nicht in Sicht

5.2.2013

Das so genannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich bleibt vorerst bestehen. Bei einem Treffen in der vergangenen Woche konnten die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder und Bundesforschungsministerin Annette Schavan keine Einigung mit Blick auf die hierfür notwendige Grundgesetzänderung erzielen. Beide Seiten vereinbarten, miteinander im Gespräch zu bleiben und nach Wegen der Zusammenarbeit zu suchen, die innerhalb der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich sind.

Schavan hatte im Vorfeld eine Änderung des Grundgesetzartikels 91b vorgeschlagen, die es dem Bund ermöglicht hätte, herausragende Wissenschaftsprojekte von überregionaler Bedeutung an den Hochschulen dauerhaft finanziell zu unterstützen. Dieses Vorhaben war im Bundesrat am Widerstand der oppositionell regierten Länder gescheitert. SPD und Grüne fordern, dass sich die Aufhebung des Kooperationsverbots nicht nur auf wenige Leuchtturmprojekte in der Wissenschaft erstrecken dürfe, sondern den gesamten Bildungsbereich umfassen müsse. Sonst seien wichtige Herausforderung wie die Inklusion und der Ausbau der Ganztagsschulen nicht zu schaffen.

Eine Einigung brachten auch die Verhandlungen am letzten Donnerstag nicht. Beide Seiten vereinbarten aber, weiterhin über die Ministerpräsidentenkonferenz und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern miteinander im Gespräch zu bleiben. Bundesbildungsministerin Schavan betonte: „Die Tür bleibt offen.“ Allerdings bestünden die unterschiedlichen Rechtsauffassungen fort. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa: „Es ist unser großes Anliegen, konkrete Verbesserungen für die Hochschulen wie für den gesamten Bildungsbereich zu erreichen.“ Sie bedauerte, dass mit dem Bund hierzu keine Vereinbarungen erzielt werden konnten. Kai Gehring, hochschulpolitischer Sprecher der Grünen, kritisierte die starre Haltung des Bundes. Statt an ihrem Vorschlag festzuhalten, müsse Ministerin Schavan endlich auf die Herausforderungen wie den Ganztagsschulausbau reagieren, so Gehring.

Der bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle und der Vizefraktionsvorsitzende der Union, Michael Kretschmer, warfen SPD und Grünen eine Blockadehaltung vor: „Selten waren wir einer Grundgesetzänderung so nah, eine Einigung wäre möglich und nötig gewesen“, meinte Kretschmer. Wer so leichtfertig auf Bundesgeld für seine Hochschulen verzichte, müsse diese auch auskömmlich finanzieren, so Kretschmer weiter.

Trotz festgefahrener Verhandlungen zeichnet sich nach Ansicht von Ahnen ein Konsens unter den Ländern ab, dass bei den wesentlichen Themen Inklusion, Ausbau der Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit und Fortführung des Hochschulpakts „neue Wege der Zusammenarbeit erforderlich sind“. Es soll ausgelotet werden, inwiefern der Bund heute schon Möglichkeiten hat, die Länder hierbei auch ohne eine Verfassungsänderung zu unterstützen. So schlug die nordrhein-westfälische Kultusministerin Sylvia Löhrmann vor, den Einsatz von Schulsozialarbeitern für benachteiligte Schülerinnen und Schüler über das Sozialgesetzbuch dauerhaft zu finanzieren. Außerdem könne der Bund die Kosten für die Inklusion übernehmen, da er die entsprechende UN-Konvention federführend unterzeichnet habe. Auch für den Ausbau der Ganztagsschulen sieht Löhrmann Lösungsmöglichkeiten „unterhalb der Schwelle einer Grundgesetzänderung“. „Ungeachtet dessen bleibt unsere Forderung nach einer Grundgesetzänderung für den gesamten Bildungs- und Wissenschaftsbereich auf der Tagesordnung“, hob die Grünen-Politikerin hervor.

Auch Spaenle warb für eine weitere Zusammenarbeit der Länder. So soll auf der nächsten Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) unter anderem über einen Bildungs-Staatsvertrag zur besseren Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen und zur wechselseitigen Anerkennung der Lehrer-Ausbildung beraten werden. Dieser ist Voraussetzung für den Start der vom Bund initiierten Lehrerbildungsoffensive in Höhe von 52 Millionen Euro.

Noch am Tag des Treffens der Ministerinnen und Minister hatte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Horst Hippler, die Politik aufgefordert, die Verfassungsänderung nicht von der Tagesordnung zu nehmen. „Die baldige Rücknahme des so genannten Kooperationsverbots von Bund und Ländern sollte nicht aus politisch-taktischen Gründen auf die lange Bank geschoben werden“, wird Hippler in einer Mitteilung seines Hauses zitiert. Der HRK-Präsident befürchtet angesichts der defizitären Grundfinanzierung der Hochschulen negative Auswirkungen für das gesamte Wissenschaftssystem. „Die Verantwortung für die Zukunft unserer Hochschulen tragen die Länder. In diesem Sinn müssen sie entweder einer Änderung des Artikels 91b Grundgesetz zustimmen oder einen anderen gangbaren Weg suchen, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu sichern“, so Hippler. (tm)

Quellen: dpa, FAZ, HRK

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