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Hochschulrektoren schlagen die Einrichtung von Bundesprofessuren vor

15.5.2013

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hält eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen für dringend notwendig. Dies machten die Rektorinnen und Rektoren bei ihrer 14. Mitgliederversammlung in Nürnberg deutlich. Ein möglicher Weg liegt nach Ansicht der HRK in der Bereitstellung von 3.000 Bundesprofessuren in den nächsten zehn Jahren. Weitere Themen der Mitgliederversammlung waren Hochschulbau, Lehrerbildung, Wissenschaftskommunikation und gute wissenschaftliche Praxis. Wegen eines internen Streits blieb der Posten des HRK-Vizepräsidenten bzw. der HRK-Vizepräsidentin vorerst unbesetzt.

Nach einer Beschlussvorlage für die nächste HRK-Sitzung im Herbst, die nach Teilnehmerangaben breite Zustimmung fand, will sich die HRK für die Einrichtung von 3.000 sogenannten Bundesprofessuren innerhalb von 10 Jahren aussprechen. Hierfür wäre eine Abschaffung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Hochschulbereich und somit eine Verfassungsänderung notwendig. „Die Änderung des Grundgesetzes ist sehr dringend“, sagte HRK-Präsident Horst Hippler im Anschluss an die Mitgliederversammlung vor der Presse. Die Länder könnten die Kosten für eine gute Bildung nicht mehr alleine stemmen, so Hippler weiter. Die 3.000 Bundesprofessuren sollen nach den Vorstellungen der Rektor(inn)en zusätzlich zum bestehenden Personal eingerichtet werden – 2.000 an den Universitäten, 1.000 an den übrigen Hochschulen.

Eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes wünschen sich die Hochschulen auch beim Hochschulbau. Die HRK sieht einen dringenden Bedarf an Baumaßnahmen in Höhe von 35 Milliarden Euro und fordert höhere dauerhafte und zweckgebundene Bundesmittel vor allem für Renovierungen.

Ein weiteres wichtiges Thema war in Nürnberg die Weiterentwicklung der Lehrerbildung. Beschlossen wurden Empfehlungen zur Lehrerbildung, die sich an Bund, Länder und die Hochschulen richten. Die HRK hält es u. a. für notwendig, die Forschung im Bereich der Lehrerbildung zu stärken. Darüber hinaus soll die Lehrerbildung besser in den hochschulischen Strukturen verankert werden. Die Empfehlung enthält auch Vorschläge, wie die künftigen Lehrerinnen und Lehrer auf die Anforderungen einer inklusiven Beschulung vorbereitet werden können und wie die Qualität der Lehramtsstudiengänge gesichert werden kann. Die HRK fordert, den Hochschulen die für eine gute Lehrerbildung erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und plädiert für eine Kapazitätsrechnung, die die intensive Ausbildung in den erziehungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Fächern adäquat abbildet. Sie begreift die Lehrerbildung als Einheit von fachwissenschaftlicher und erziehungswissenschaftlicher Bildung sowie Forschungsbezug unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsbildung der künftigen Lehrerinnen und Lehrer. Als solche sei sie vordringlich eine Aufgabe der Universitäten, die durch geeignete Kooperationen mit anderen Hochschultypen zu ergänzen sei.

Die ebenfalls in Nürnberg verabschiedete HRK-Entschließung „Wissenstransfer in die Mediengesellschaft“ beschäftigt sich mit Kommunikationsformen, Zielen und Zielgruppen von Wissenschaftskommunikation. Sie bietet den Hochschulen eine Situationsanalyse sowie Orientierungshilfen für ihre eigene Kommunikationsarbeit und die Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Gesellschaft hinein. HRK-Präsident Hippler betonte, dass hierbei auch die Chancen der modernen Medien genutzt werden sollten. Neben den klassischen journalistischen Arbeitsweisen sollten daher auch Kommunikationsformen wie Webauftritte, Social Media, Science Center oder Science Cafés zum Einsatz kommen. Hippler wies jedoch auch auf ein Spannungsverhältnis zwischen wissenschaftlicher und öffentlicher Kommunikation hin, das eine Herausforderung für die Kommunikationsstrategien der Hochschulen darstelle: „Wissenschaftliche Kommunikation basiert auf Präzision, Differenziertheit und Abhängigkeit der Erkenntnisse. Öffentliche Kommunikation verlangt nach praktischer Relevanz, Verständlichkeit und vermeintlicher Eindeutigkeit.“

Anknüpfend an bestehende eigene Regelwerke und solche der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschloss die HRK-Mitgliederversammlung außerdem eine Empfehlung zur guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen. Zentrale Aspekte sind ein Ombudssystem an den Hochschulen, die Qualitätssicherung in der Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der redliche Umgang mit geistigem Eigentum und wissenschaftlichen Daten sowie die Leistungsbewertung und Qualität von Begutachtungen. Die HRK stellt klar, dass Publikationen und Qualifikationsarbeiten ein korrektes und sorgfältiges Recherchieren und Zitieren der Arbeiten und Texte anderer erforderten. Die Übernahme von Texten, Ideen oder Daten anderer ohne eine eindeutige Kenntlichmachung des Urhebers sei, so die HRK, als Plagiat zu bewerten und verstoße als solches gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.

Fehl schlug die Besetzung des Postens des HRK-Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin. Die anwesenden Rektorinnen und Rektoren ließen den Personalvorschlag von Präsident Hippler, der gerne die Rektorin der Universität Leipzig, Beate Schücking, auf dieser Position gesehen hätte, durchfallen. Hinter der gescheiterten Besetzung steckt ein interner Streit um den Einfluss verschiedener Gruppierungen forschungsstarker Universitäten wie der U15 und der TU9. Die Wahl von Schücking, deren Hochschule Mitglied der U15 ist, hätte den beiden Gruppen eine Mehrheit unter den Vizepräsident(inn)en beschert. Bereits im Vorfeld der HRK-Mitgliederversammlung hatte sich Unmut über die Positionierungen von U15 und TU9 geregt. Kleinere und mittelgroße Universitäten befürchten eine Machtverschiebung hin zu den großen Universitäten. Der Rektor der Universität Duisburg-Essen, Ulrich Radtke, hatte in einem offenen Brief deutliche Kritik geäußert: „In unseren Reihen bilden sich neuerdings Verbünde und Lager, und die Hochschulen geraten im Gerangel um Gelder, Drittmittel und Sponsoren zusehends in die Konfrontation.“ Radtke hält das für „so überflüssig wie gefährlich“ und ruft dazu auf, sich schon „den Anfängen einer Kannibalisierung der Hochschulen untereinander wehrhaft entgegenzustellen“. Teilnehmer(innen) der HRK-Mitgliederversammlung warfen Hippler vor, in der Personalie Schücking unsensibel vorgegangen zu sein. Hippler war selbst zuvor Präsident des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), seines Zeichens Mitglied der TU9. Der Vizepräsidentenposten bleibt vorerst unbesetzt. (tm)

Quellen: HRK, SZ, dpa

HRK-Entschließung zum Wissenstransfer in die Mediengesellschaft
HRK-Empfehlung zur guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen

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Filiz Gülal
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