Das erste Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus clausus (BVerfGE 33, 303ff.) forderte eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten und eine vergleichbare Auslastung der Hochschulen. In der Folge schlossen die Bundesländer 1972 den ersten Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen. Dies war zugleich die Geburtsstunde des Kapazitätsrechts als Grundlage für die Berechnung der von den staatlichen Hochschulen vorzuhaltenden Studienplätze bildet. Im Kern werden dabei die jährlichen Zulassungszahlen auf der Basis von personalabhängiger Lehrkapazität und von Curricularnormwerten (CNW), die den rechnerischen Lehraufwand für die ordnungsgemäße Ausbildung einer Studierenden oder eines Studierenden in einem Studienfach beziffern, berechnet.
Auf der einen Seite bietet das Kapazitätsrecht damit seit gut 50 Jahren ein verlässliches Planungs- und Steuerungsinstrument mit Blick auf die Ausstattung von Studiengängen und die Allokation von Ressourcen. Auf der anderen Seite gibt es eine anhaltende Kritik am hohen Aufwand der Berechnungen und zugrunde liegenden Eingangsgrößen. Ein weiteres Argument lautet, in Zeiten erweiterter Hochschulautonomie lege das Kapazitätsrecht den Hochschulen unnötige bürokratische Fesseln an, die die Profilierung und Studienqualitätsentwicklung erschwerten.
Vor diesen Hintergründen waren die zentralen Ziele des Projekts, einen Überblick über die Gestaltung, Anwendung und Wirkung des Kapazitätsrechts im Allgemeinen und von Bandbreitenmodellen statt fester CNW im Besonderen zu geben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollten in ihrer Verbindung zu anderen Themenfeldern, insbesondere der Hochschulfinanzierung und Studienqualitätsentwicklung, reflektiert werden und auf dieser Basis Impulse für die weitere Entwicklung des Kapazitätsrechts auf der Ebene der Länder und der Hochschulen diskutiert werden.
Hierzu wurde der rechtliche Rahmen (Hochschulzulassungsgesetze, Kapazitätsverordnungen, Lehrverpflichtungsverordnungen) ländervergleichend aufbereitet. Sodann wurden über 40 leitfadengestützte Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaftsministerien der Länder, Personen aus Hochschulen, die entweder unmittelbar mit den Kapazitätsberechnungen befasst waren oder der Hochschulleitung angehörten, und Expertinnen und Experten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geführt. Außerdem wurden auf der Basis zur Verfügung gestellter Daten der Gesprächspartnerinnen und -partner Vergleiche zu Curricularwerten in verschiedenen Ländern und Fächergruppen angestellt. .
Zur gemeinsamen Wissenserarbeitung und zur Erleichterung des Transfers waren Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaftsministerien und Hochschulen kontinuierlich in das Projekt eingebunden. Zu Beginn nahmen über 20 Personen aus sieben Bundesländern an einem Workshop teil, der das weitere Vorgehen im Projekt mitgestaltete, dann gab es vielfältige Kontakte in der Interviewphase und bei Vorträgen aus dem Projekt, und im November kamen 50 Expertinnen und Experten zum Thema zu einer Abschlussveranstaltung in Hannover zusammen, wo Ergebnisse aus dem Projekt vorgestellt, diskutiert und dadurch auch validiert wurden.
Ein aktueller Überblick zur Handhabung des Kapazitätsrechts in Deutschland in den einzelnen Bundesländern sowie eine Analyse von Beispielen zur Ausgestaltung und Nutzung innerhalb von Hochschulen werden im Nachgang veröffentlicht.
Das Projekt wurde vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert (FKZ 16RBM1020).
