Bildungsangebote müssen inklusiv gestaltet werden, um den gesellschaftlich formulierten Anspruch umzusetzen, allen an den Angeboten tertiärer Bildung Interessierten gleiche Teilhabemöglichkeiten zu bieten. Deshalb sind die besonderen Bedarfe von Studierenden mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen hinsichtlich der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen sowie beim Zugriff und der Nutzung von Informationen und Lehrmaterialien zu berücksichtigen. Die Digitalisierung der Lehre steht im Fokus bei der Gestaltung inklusiver Hochschulbildung, da digital gestützte Lehr- und Lernarrangements die Chance bieten, hochschulische Bildungsangebote den Bedarfen diverser Zielgruppen anzupassen.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes und der EU zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in öffentlichen Institutionen besteht an deutschen Hochschulen akuter Handlungsbedarf. Die EU hat im Jahr 2016 mit der Richtlinie 2016/2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ einen auch für die Hochschulen verbindlichen rechtlichen Rahmen gesetzt. Auf nationaler Ebene erfolgt dessen Umsetzung durch Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie durch eine Neufassung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Für die derzeitige Situation in Deutschland ist festzustellen, dass trotz intensiver Bemühungen vieler Hochschulen, barrierefreie digitale Lehrangebote und -strukturen bereit zu stellen, die getroffenen Maßnahmen in der Regel den von politischer Seite formulierten Anforderungen nicht entsprechen. Demgegenüber sind in anderen Ländern die hochschulischen Infrastrukturen deutlich besser entwickelt. Insbesondere in den USA sind vielfältige und systematische Informations- und Unterstützungsangebote zur Gestaltung einer barrierefreien digitalen Lehre seit längerem an den Hochschulen etabliert.
Die im Auftrag der Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz durchgeführte Studie analysiert – im Sinne von best bzw. good practice – die inhaltliche Strukturierung der Angebote US-amerikanischer Hochschulen, ihren zielgruppenspezifischen Zuschnitt sowie die technische Umsetzung. Ausgehend von einer aussagekräftigen Stichprobe bestehend aus 20 Hochschulen wird zunächst mittels einer Webseitenanalyse der Status Quo ermittelt. Davon ausgehend werden Empfehlungen zum Transfer in den deutschen Kontext und zur Weiterentwicklung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland erarbeitet.